Bitte beachten Sie die Mindestaufenthaltsdauer von 7 Übernachtungen in der Hauptsaison (1. Mai bis 30. Sept.) und 5 Übernachtungen in der Nebensaison (1. Oktober bis 30. April)
Sollte Ihr Wunschtermin nicht mehr verfügbar sein, finden Sie hier sicher eine passende Alternative.
Corona
seit 3.4.22 - zunächst bis längstens 30.5.22
Wegfall 3G-Nachweis
Die bisherigen Zugangsregelungen in Gastronomie und Beherbergungsbetrieben entfallen. Es ist damit keine Kontrolle von 3G-Nachweisen mehr erforderlich, jeder Gast hat Zutritt, unabhängig vom Impfstatus (also neben Geimpften und Genesenen auch Ungeimpfte - auch ohne Test).
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