Bitte beachten Sie die Mindestaufenthaltsdauer von 7 Übernachtungen in der Hauptsaison (1. Mai bis 30. Sept.) und 5 Übernachtungen in der Nebensaison (1. Oktober bis 30. April)
Sollte Ihr Wunschtermin nicht mehr verfügbar sein, finden Sie hier sicher eine passende Alternative.
Corona
seit 01.10.2022
Neues Infektionsschutzgesetz
Mit der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes im September 2022 durch den Bund werden einzelne Maßnahmen nun durch das Infektionsschutzgesetz und nicht mehr durch die Corona-Verordnungen der Länder geregelt.
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